Teppichgutachten

Immer häufiger gefragt sind vor allem Begutachtungen auch im privaten Bereich, etwa beim Teppichkauf, bei der Festsetzung von Versicherungswerten, bei Nachlässen oder Ähnlichem.

Wann immer es von Relevanz ist, den Wert eines Teppichs zu schätzen oder die Höhe eines Schadens fundiert feststellen zu lassen, können auch Privatpersonen die Hilfe des Teppichsachverständigen in Anspruch nehmen.

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Wir erstellen Gutachten für Versicherungen, etwa bei der Abwicklung von Brand-oder Wasserschäden, Gutachten für Gerichte, etwa bei Nachlässen, aber auch für Museen und Sammler zur Einschätzung besonderer Stücke.

Rufen Sie uns gerne an! Wir freuen uns auf Ihren Anruf.